Mandats-und Mandantenbetreuung
Unter Mandatsbetreuung ist die fachliche Unterstützung
- der von der Stadtvertretung entsandten Mitglieder in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen
- des Oberbürgermeisters in den Gesellschafterversammlungen von Unternehmen mit städtischer Beteiligung
zu verstehen.
Sie dient in erster Linie einer fachlich tieferen Aufarbeitung der Vorlagen von Sitzungen sowie der zeitlichen Entlastung der jeweiligen Mandatsträger und des Oberbürgermeisters. Im Rahmen der Mandatsbetreuung werden durch die GBV die Sitzungsunterlagen im Vorfeld gesichtet, ausgewertet und in Form einer Stellungnahme auf wesentliche Punkte der Vorlagen hingewiesen und eine Beschlussempfehlung aus Sicht der Gesellschafterin (LHSN) abgegeben.
Darüber hinaus ist durch die GBV die regelmäßige Schulung von Mandatsträgern in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und branchenspezifischen Fragen sicherzustellen. Weiterhin unterstützen wir die Geschäftsführungen der kommunalen Unternehmen insbesondere in den Fragen, die als wichtige Angelegenheit einer Beschlussfassung durch die Stadtvertretung bedürfen.
Auch Fragestellungen kommunalrechtlicher Art werden für die Unternehmen bearbeitet.
- Sitzungsvorbereitungen und Beschlussempfehlungen
- Prüfung und Bewertung unternehmensrelevanter Fragen aus der Stadtvertretung
- Überwachung der relevanten Gesetzeslage und ggf. Reaktion / Information bei Änderungen
- Fortbildung und Schulung
- Gremienbetreuung der Verwaltungsleitung in Gesellschafterversammlungen von Unternehmen mit städtischer Beteiligung
- Betreuung der Geschäftsführer in den politischen Gremien der Landeshauptstadt Schwerin und in Verwaltungsangelegenheiten der Stadtverwaltung
- Unterstützung der kommunalen Unternehmen in grundsätzlichen und übergeordneten Angelegenheiten von besonderer Bedeutung